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pro te medio - in und zwischen Unternehmungen


Streitfälle zwischen Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Geschäftsleitungsmitgliedern ...
Auseinandersetzungen in Projektgruppen, Abteilungen, zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung ...
Uneinigkeiten zwischen den Unternehmen und ihren Partnern (Kunden, Lieferanten usw.) ...

... sind keine Ausnahmen.

Aber anders als in den Verhältnissen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist die "unternehmerische Vertragsfreiheit" nicht übermässig reguliert, d.h. den Vertragspartnern stehen vielfältige Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Die pro te medio Netzwerkpartner zeigen ihnen den Weg zu einer einvernehmlichen Lösungen ausserhalb von gerichtlicher Fremdbestimmung.

Vom Konflikt (Beispiel) ...


Sie führen eine Dienstleistungsunternehmen in der Informatikbranche und verfügen für ihre Kundenprojekte über ein Netzwerk hochspezialisierter Lieferanten und Fachspezialisten, dank dem sie bei den Kunden eine besonders hohe Wertschätzung geniessen. Der Aufbau diese Netzwerkes hat sie viel Aufwand und Zeit gekostet, war aber auch ein Gewinn für alle beteiligten Geschäftspartner ...

... mehrere dieser Geschäftspartner haben in letzter Zeit massive Auseinandersetzungen, öfter werden Abmachungen nicht eingehalten oder Abgeltungen beanstandet. Die Leistungen ihrer eigenen Mitarbeiter sind durch diese Konflikte ebenfalls beeinträchtigt und Kunden haben auch schon reklamiert ...

... Sie finden keine Regeln für die Beendigung dieser Konflikte und wissen, dass Sie auf das funktionierende Netzwerk angewiesen sind. Sie brauchen dringend einen neutralen Konflikt-Vermittler in dieser ausserordentlichen Situation ...

... zur Lösung (Beispiel)


Ein Anfrage bei einem Mediator von pro te medio hat ihnen bestätigt, dass eine Mediation ein erfolgversprechender Weg zu einer für beide Seiten gewinnbringenden Lösung sein könnte ...

... Sie können ihre Netzwerkpartner für ein Erstgespräch mit einem pro te medio Mediator gewinnen, besprechen mit diesem ihre Erwartungen, notwendige unterstützende Massnahmen und auch alternative Möglichkeiten ...

... in einem Mediationskontrakt werden abschliessend die Rahmenbedingungen festgehalten, die Finanzierung geklärt und der erste Mediationstermin vereinbart ...

... in den folgenden Sitzungen haben alle beteiligten Geschäftspartner ihre Sichtweise der konfliktverursachenden Sachverhalte dargestellt, ihre jeweiligen Anliegen die einer Regelung bedürfen zum Ausdruck bringen können, mehrere Vorschläge und Bedingungen eingebracht, überprüft, verworfen und sich gemeinsam für die besten Lösungen entschieden, die ihren persönlichen Fairness- und Gerechtigkeitsempfinden entsprechen ...

... diese besten Lösungen haben Sie in einer neuen Zusammenarbeitsvereinbarung festgehalten.