pro te medio - vom Konflikt zur Lösung
... dank Konsens, statt Kompromiss
Der Abschluss der pro te medio Mediation bildet in der Regel eine schriftliche Mediationsvereinbarung zwischen den Klienten.
Eine solche Mediationsvereinbarung ist eine einvernehmliche, bindende Fassung der gemeinsam erarbeiteten Regelungen über die zukünftigen Gestaltung gemeinsamer Interessen im Zusammenhang mit dem mediierten Konflikt.
Nachmediation
Es können Vereinbarungen getroffen werden, die Mediationsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen und nach Bedarf an Veränderungen anzupassen.
Zitat: "Eine Vereinbarung ist erst eine Vereinbarung, wenn sie eine Vereinbarung ist" (J.M. Haynes)
Mediationsverzicht
Die Mediation kann mit einer gemeinsamen Erklärung der Klienten, dass man auf eine Weiterführung der Mediation verzichtet, beendet werden. Jeder einzelne Klient kann dies auch für sich alleine erklären und damit freiwillig aus der Mediation ausscheiden.
Als Mediator kann auch ich den Mediationskontrakt aufheben, wenn nach meiner fachlichen Beurteilung der Konflikt nicht mehr mediationsfähig ist oder wenn sich kein Fortschritt bei der Behandlung des Konfliktes abzeichnet.
In diesen Fällen ist es für die Klienten hilfreich, mit temporären Regelungen oder einer Teil-Regelung das bis zu diesem Zeitpunkt Erreichte zu sichern, bevor alternative Wege der Konfliktlösung beschritten werden.