pro te medio - vom Konflikt zur Lösung
... unter fairen Bedingungen
Im Gegensatz zu einer anwaltlichen oder therapeutischen Beratungtätigkeit sind in der pro te medio Mediation die Möglichkeiten für eigenverantwortliche Lösungen und Vereinbarungen für die Klienten viel grösser.
Die "Spielregeln" jeder Mediation werden durch die Teilnehmer gemeinsam vereinbart. Die folgenden Rahmenbedingungen garantieren für die Klienten und die Mediatoren ein faires und transparentes Verfahren.
Die Klienten akzeptieren, dass eine Mediation weder eine juristische noch eine therapeutische Beratung oder Betreuung darstellt und dass sie für solche Leistungen bei Bedarf zusätzliche Sachverständige in Anspruch nehmen müssen.
Die Klienten sollen zu jedem Zeitpunkt, also vor und auch während der Mediation, autonom entscheiden können und dürfen, ob sie die Mediation beginnen oder weiterführen wollen, und schlussendlich auch, ob eine gemeinsame Mediationsvereinbarung für sie persönlich annehmbar ist.
Die Klienten sollen zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, für ihren Konflikt ernsthaft und eigenverantwortlich Lösungen und Regelungen erarbeiten zu können, die den Kriterien des eigenen Willens und Gerechtigkeit für sich selbst entsprechen.
Die Klienten verpflichten sich, während der Dauer der pro te medio Mediation im Umgang mit allen Vertragsparteien auf die Anwendung von Gewalt, Drohungen und anderen Formen der Machtausübung zu verzichten.
Die Klienten verpflichten sich, währen der Dauer der Mediation auf gerichtliche Schritte zu verzichten. Für jedes bereits anhängige Verfahren, ob bei Gericht oder sonstigen staatlichen Stellen, beantragen sie eine Unterbrechung dieser Verfahren bis zum Abschluss der Mediation.
Mit dem Mediationskontrakt und der Honorarvereinbarung verpflichten sich die Klienten und die Mediatoren, die Regeln, welche gemeinsam vereinbart werden, einzuhalten.
Mit der Mediationsvereinbarung am Schluss der Mediation verpflichten sich die Klienten untereinander, die gemeinsam vereinbarten Regelungen zur Konfliktlösung einzuhalten.
Mediationsvereinbarungen in Scheidungsmediationen müssen vom Richter genehmigt werden.
Mediationsvereinbarungen in Trennungsmediationen können einem Richter zur Genehmigung unterbreitet werden.
In allen Fällen kann jeder Klient verlangen, dass die Mediationsvereinbarung durch einen Juristen überprüft wird.
Die pro te medio Mediatoren empfehlen jedem Klient, bei unbekannten rechtlichen Sachverhalten vor oder während der Mediation eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Klienten akzeptieren, dass die pro te medio Mediatoren nicht verantwortlich sind für rechtliche Belange, zum Beispiel für die Einhaltung von Fristen usw.
Die Klienten akzeptieren, dass die pro te medio Mediatoren keine rechtliche oder sonstwie geartete Haftung für die eigenverantwortlichen Entscheidungen der Klienten übernehmen.