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Die pro te medio Mediatoren sind stets bemüht, ihren Klienten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute mediative Beratung und Begleitung nicht unerschwinglich sein.

Für die aussergerichtliche Beratung bestehen keine rechtsverbindlichen Gebührenordnungen. Mediatoren sind gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Honorarvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Wenn es für die pro te medio Mediatoren sinnvoll erscheint, werden Sie selbstverständlich auf die Möglichkeit von Pauschalhonoraren hingewiesen, insbesondere bei Fremdleistungen durch Kooperationspartner.

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